Dirks Wochenrückblick: KW03 - 2012


[1] Die einen fordern, dass ein Internet-Zugang ein Menschenrecht werden soll, andere wie Vint Cerf lehnen das ab, sie sehen darin nur ein Hilfsmittel zu einem besseren Leben. Dieser Artikel in der SZ beleuchtet das Thema ein wenig näher:

Warum Internet-Zugang kein Menschenrecht ist

Letztendlich kommt der Autor zu dem Schluss, dass so ein Recht gar nicht notwendig ist und als Teil der Informations-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit bereits existiert:

Daraus folgt, dass nicht nur Diktatoren, sondern auch demokratische
Politiker, die bei Anti-Terror- oder Raubkopierergesetzen allzu
leichtfertig mit Internetsperren liebäugeln, Hand an Menschenrechte
legen - ein eigenes Recht auf Internetzugang muss dafür gar nicht
erst kodifiziert werden.


[2] Unser oberster Datenschützer teilt die Bedenken des Richters vom Bundesverfassungsgerichtes und unseres Innenministers nicht:

Schaar sieht Licht und Schatten bei EU-Plänen zum Datenschutz

Der meint doch glatt:

In der europäischen Charta der Grundrechte sei der Datenschutz
im Artikel 8 formell festgeschrieben, führte Schaar aus. "Das
haben wir so im Grundgesetz bisher nicht."

Ob er wirklich glaubt, dass eine europäische Datenschutzregelung ähnlich streng wie die deutsche Rechtsprechung sein wird oder gar noch besser?


[3] Einer der Apple-Gründer lobt die Konkurrenz:

Steve Wozniak lobt Android-Sprachsteuerung

Das ist auch so ein Punkt:

Denn Siri greife auf Apple-Server zu und wenn diese nicht erreichbar
seien, gebe es auf dem iPhone 4S eben keine Sprachsteuerung.

D.h. was man spricht, wird erst zu Apple übertragen? Das ist dann wohl etwas für Anhänger von Post Privacy ...


[4] Man könnt sich glatt fragen, warum er erst jetzt reagiert:

Bundesinnenministerium verbannt iPhone, iPad und Blackberry

Die SimKo-Lösung gib es bekanntlich schon länger...

Aber die Antwort ist dann doch recht einfach:

Innenministerium: Keine Verbote von iPhone und Blackberry

die vielen Behördenseiten bei Facebook und Like-Buttons verbieten müssen.


[5] Die Amerikaner und ihre Gesetzesvorschläge SOPA und PIPA haben zu weiten Protesten im Internet geführt. Das deutlichste Signal dürfte wohl diese Aktion sein:

Wikipedia schließt aus Protest gegen US-Gesetze

Es machen auch noch diverse andere Firmen dabei mit, wobei die eher kleiner sind. Ein paar Informationen dazu sind auch bei Spiegel zu finden:

US-Konzerne lassen das Netz zensieren

Der letzte Absatz deutet darauf hin, warum Obama das Gesetz mit einem Veto blocken könnte:

In den USA selbst ist man bislang übrigens weit weniger rabiat:
Dort gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung
- auch für die haben die Branchenverbände stets lobbyiert -, keine
Sperrgesetze und keine "three strikes"-Regelungen für Tauschbörsennutzer.
An der wütenden Reaktion der US-Internetszene auf Sopa und Pipa kann man
sehen, warum: Nicht nur die Urheberrechtslobby, auch die Netz-Lobby ist
in den USA besonders stark.

Allerdings deutet auch der Heise-Artiekl darauf hin, dass das Gesetz SOPA so nicht kommen wird und bei PIPA noch verhandelt wird:

Umstrittenes US-Zensurgesetz wird auf Eis gelegt

Die Piratenpartei wollte bei der Aktion ebenfalls mitmachen, wobei es wohl eher ein symbolischer Akt sein dürfte: Ich glaube nicht, dass der amerikanische Kongress auf diese Aktion irgendwie reagieren wird.

Entsprechend ernst haben sie es dann wohl auch genommen:

Ausgerechnet die Piraten haben geschlafen

Der Protest scheint aber Wirkung gezeigt zu haben:

US-Senator stoppt Pipa-Abstimmung

Die SZ beleuchtet das Dilemma:

SOPA-Alternative mit Nebenwirkungen


[6] Was haben Profi", "Extraklasse", "Premium" und "Edelpils" gemeinsam? Man sollte einen großen Bogen darum machen, die Qualität scheint dann deutlich niedriger als normal zu sein. Hier ist ein passendes Beispiel als Beleg:

So schützen sich Profis vor Computer-Kriminellen


[7] Bei der Vielzahl von Facebook-Nutzern ist es kein Wunder, dass dieses Netz zunhemend zur Zielscheibe für Malware wird:

Bot erpresst Facebook-Nutzer

Daran wird sich auch Facebook messen lassen müssen: Wie werden sie darauf reagieren? Ignorieren können sie es nicht, sonst besteht die Gefahr, dass viele zu Google+ abwandern werden. Und ob Google+ unterm Strich besser ist als Facebook, wird noch zu beweisen sein...


[8] Motorola verteilt ein Update auf Android 4 für die alten Xoom-Modelle:

Motorola Xoom (1st Gen) erhält jetzt Update auf Android

Allerdings ist dies, wie beim Upgrade auf 3.2, erst einmal nur für die WiFi-only-Tablets vorhanden.


[9] Es gibt immer mehr Apps und mehr Daten die damit erfasst werden können. Dies kann ein Segen aber auch ein Fluch sein. Vor dem Hintergrund ist das hier eine berechtigte Frage:

Wem gehört unser vermessenes Leben?

Die Frage ist auch, ob diese Daten immer korrekt interpretiert werden. Die Auswertung erfolgt doch oft automatisiert...


[10] Neben der Terror-Datei kommt nun auch eine Neonazi-Datei. Der Kommentar hier trifft gut was davon zu halten ist:

"Dieser Sicherheitsapparat bekommt, was er sich immer gewünscht hat"

Dabei war die Anti-Terror-Datei schon ein Fehler...


[11] Dieses Urteil ist einmal erfreulich, auch wenn ich nicht viel von Online-Glücksspielen halte:

Urteil: DeNIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

Wer weiß, was die sonst noch alles sperren würden...


[12] Nennt man das nun Größenwahn oder Geldgier der Anleger?

Google bleibt hinter den Erwartungen zurück

10 Milliarden Dollar pro Quartal sind doch schon eine Hausnummer, da dürfte so mancher Konzern neidisch sein. Wenn man dann noch sieht, dass mehr als ein Viertel davon Gewinn sind: Was wollen die denn noch?

Scheinbar steckt in so manchen Hälsen von Anlegern etwas, was der LHC noch nicht realisieren konnte:

Ein schwarzes Loch, das nicht gefüllt werden kann...


[13] Das dürfte so manchen Internetnutzer erfreuen:

Google Suche bewertet Seiten mit zu viel Werbung schlechter

Wer will auch schon mit Werbung überfrachtete Seiten haben? Da findet man in aller Regel die Informationen nicht, die man sucht...


[14] Der Titel verspricht mehr als der Text hält:

"Für alle, die fragen, warum die EU mich ausgewählt hat"

Irgendwie fehlt darin die Antwort...

Aber immerhin:

Sein politisches Comeback hat er erst einmal abgeschrieben...


[15] In diesem Wochenrückblick geht es um die Freiheit der Anwender:

Die Woche: Freie Software gegen die Entmündigung der Anwender

Der Satz passt leider recht gut:

Bei Smartphones und Tablets aus dem Hause Apple haben wir uns daran
gewöhnt, dass der Hersteller entscheidet, welche Programme auf dem
Gerät installiert werden dürfen; bei Android-Geräten sieht es nicht
grundlegend besser aus. Jetzt scheint die Entwicklung in der PC-Welt
in die gleiche Richtung zu gehen.

Das schlimme daran ist, dass es den meisten nicht nur egal zu sein scheint, viele scheinen das auch noch zu befürworten. Der Autor nennt auch ein paar Gründe die dafür sprechen, z.B.:

Das größte Sicherheitsrisiko dürften unbedarfte Anwender sein, die
auf jeden Link in einer Mail klicken und Programme aus dubiosen
Quellen im Netz installieren. Da mag ein PC, der nur die Installation
geprüfter Software zulässt und Sicherheitslücken ohne Zutun (oder auch
nur Zustimmung) des Anwenders patcht, durchaus attraktiv erscheinen.

Allerdings muss man sich auch fragen, wer denn alles zertifizierte Programme erstellen und vertreiben darf: Sind die wirklich immer so unbedenklich oder könnten da handfeste Interesssen auch dazu führen, einem etwas unterzujubeln? Hat man eine Chance festzustellen, was die Software im Hintergrund wirklich tut?

Der Artikel ist mal wieder sehr gut und spricht das richtige Thema an, es geht wirklich um Freiheiten:

Das eigentliche Problem ist nämlich der Verlust der Freiheit des
Anwenders, sollten Computer für Privatanwender irgendwann so
verriegelt sein wie heute schon ein iPhone.


[16] Hier war wohl der Spieltrieb der Motor der Entwicklung:

Mit Vim auf dem iPad programmieren

Die Krönung ist natürlich die fehlende ESC-Taste:

Esc wird über die Backslash-Taste emuliert, damit Entwickler in den
Einfüge-Modus gelangen.

Und das ist ja völlig vi-unlike:

Das Navigieren und Markieren von Textteilen innerhalb einer Datei
erfolgt über den Touchscreen.

Ich glaube nicht, dass wirklich jemand damit programmieren oder längere Passagen editieren möchte...


[17] Beim Quantencomputing ist ein Quantensprung zu beobachten:

Frischer Wind fürs Quantencomputing

Dennoch sind sie weit von einer wirklichen Anwendung entfernt, d.h. wo das hinführen wird, bleibt offen...


[18] Da hat es Megaupload wohl etwas übertrieben und die Grenzen überreizt. Die Amerikaner haben den Dienst vom Netz genommen und die Betreiber verhaftet. Juristisch ist die Sache aber nicht so einfach:

Was Uploader und Downloader zu befürchten haben

Jemanden lediglich für das Bereitstellen von Ressourcen zu verklagen, dürfte schwierig werden. Da passt auch das Beispiel der Piraten mit der Lagerhalle.

Etwas anderes ist aber, wenn man weiß, dass der Missbrauch über die Server oder Lagerhalle stattfindet: Dann ist man durchaus gezwungen zu handeln oder macht sich strafbar. Schwierig wird es da jedoch, dies zu beweisen.

Wenn jedoch das hier stimmt, wer Kimble aka Kim DotCom aka Kim Schmitz kennt, der weiß, dass das durchaus im Bereich des mögliche liegt, dann ist der Beweis wohl erbracht:

Das dürfte vor allem dann gelten, wenn Uploader von Megaupload
Geld erhalten haben.

In erster Linie sind natürlich die im Visier, die geschützte Werke hochgeladen haben. Das alleine ist aber auch noch keine Straftat, erst die Veröffentlichung eines Links dazu stellt das Problem dar. D.h. der Download selber kann dem Uploader alleine nicht in Rechnung gestellt werden: Man muss nachweisen, dass er zu dem Missbrauch beigetragen hat.

Bei den Downloadern sieht es ganz anders aus: Selbst wenn man diese identifizieren könnte, dürfte es schwierig werden, sie zu verklagen. Jedenfalls gilt dies solange, wie diese die Downloads nicht anderweitig verbreitet haben. Aber auch da wird es dann ein wenig schwierig.

Die spannende Frage ist hier: Wusste man beim Download, dass es sich um urhebergeschütztes Material handelt? Sicherlich ist das z.B. bei aktuellen Kinofilmen der Fall. Jetzt kommt aber die spannende Frage ins Spiel: Wie hoch ist der Schaden? Danach richtet sich dann, ob eine Klage überhaupt verhälnismäßig ist. Für ein paar Euro wird man wohl kaum jemanden vor den Kadi zerren.

Daher werden wohl in erster Linie nur die Uploader ins Visier der Anwälte genommen. Aber auch als Downloader ist man natürlich nicht vollstädnig auf der sicheren Seite, dass wurde mit der Novelle des Urhebergesetzes im Jahr 2008 korrigiert.

Was man da aber immer beachten und bedenken sollte: Bei einem Torrent werden nicht nur Daten heruntergeladen, es werden auch gleichzeitig Daten angeboten: Vor allem just die, die man gerade herunterlädt! Manche nutzen das durchaus für Abmahnungen aus...

Das ist hier auch interessant:

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und
zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

Danach darf man für den privaten Gebrauch auch Kopiersperren umgehen:

... wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch
des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt
der sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht...

Man darf sich somit also auch verschlüsselte DVDs auch unter Linux ansehen, sofern es ein privater Gebrauch ist...


[19] Nach Dresden schlägt nun die Aktion in Berlin wellen:

Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin: Was
Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet

Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen

Funkzellenabfrage in Berlin: "Natürlich erheben wir Daten
unbescholtener Bürger"

Dabei geht eigentlich die Diskussion darüber unter und wird von einer Entrüstung darüber überschattet.

Ich denke, dass sowohl die umfassende Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten als auch die Nichterhebung von Logdaten die falschen Ansätze sind. In diesem Fall geht es um die Auswertung der Funkzellen, damit lassen sich Bewegungsprofile erstellen.

Kriminielle Gesellen und unbescholtene Bürger werden klar gegen eine solche Speicherung sein, Opfer werden das anders sehen... Von daher kann es hier eigentlich keine Schwarz-Weiß-Debatte geben.

Im Gegensatz zu Flatrates sind Logdateien zur Abrechung und für den Beweis notwendig, bei Fehlersuche ohnehin.

Von daher wäre wohl ein rechtlicher Rahmen dazu, welche Logdateien wie lange aufgehoben werden sollen, durchaus sinnvoller. Aber was noch viel wichtiger ist: Der Zugriff auf diese Daten muss geregelt werden.

Dabei meine ich auch deutlich genauer als ja oder nein.

Im konkreten Telefonfall muss man sich die Frage stellen: Dürfen einfach alle Handynutzer abgefragt werden, die zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sind? Oder sollte man es eher umdrehen und sagen: Wenn ihr einen konkreten Verdacht habt, dann besorgt die Handynummer und ihr bekommt die Daten dazu? Das würde zumindest einen konkreten Anfangsverdacht voraussetzen und nicht jeder, der in der Funkzelle unterwegs war gerät unter Generalverdacht.

Im Falle von IP-Adressen könnte man es ähnlich regeln, der Vorschlag war ja schon öfters gemacht worden: Wenn man einen konkreten Verdacht hat, dann kann man den Besitzer der IP-Adresse zu dem gegebenen Zeitpunkt erfahren. Das heißt aber nicht, dass man pauschal einmal nachfragen kann, was mit der IP-Adresse denn sonst noch alles angestellt wurde. Das wäre aber mit den Daten der geplanten VDS möglich gewesen.


[20] Das kann durchaus noch ein Problem im Internetzeitalter werden:

ING-Diba beendet Facebook-Diskussion zu Werbeclip

Wenn selbst jede kleine Gruppierung hier lautstark Proteste posten kann, dann könnte so manche sinnvolle Diskussion unter gehen...

Was noch schlimmer ist: Es können da völlig falsche Mehrheiten vorgegaukelt werden.


[21] Apple versucht mal wieder etwas neues und verschleiert das in einer EULA:

Autoren kritisieren Apples extreme Lizenzbedingungen

Danach kann man mit iBooks Author kostenlos Werke erstellen, wenn man sie jedoch kommerziell verwerten will, so muss man dies über den App-Store von Apple realisieren.

Das Zitat bringt es auf den Punkt:

"Zum ersten Mal schränken die Lizenzbedingungen einer Software ein,
was ich mit dem Output eines Programms tun darf statt wie bisher, was
ich mit dem Programm selbst tue. Ich habe noch nie so weitreichende
Lizenzbestimmungen für Privatanwender gesehen."

Anwendung des Programmes erfolgt. D.h. man darf das Ergebnis kostenlos verteilen oder man muss es über den Apple App-Store verkaufen, ein anerer Vertriebsweg ist nicht möglich, auch ein Export und Verkauf z.B. via Amazon & Co. ist nicht möglich.o

In wieweit diese EULA wirklich greift, ist dabei noch eine andere Frage: Man muss ihr wohl nicht zustimmen. Ob die Einschränkung über den Umgang mit dem Ergebnis z.B. in Deutschland rechtens ist, muss auch noch geklärt werden.

Zum Vergleich: Wenn man mit einem GPL-geschützten Programm wie z.B. gimp Bilder erstellt, verändern oder anpasst, so bedeutet das nicht, dass das Bild anschließend unter der GPL steht!

Es wäre auch so als wenn M$ verlangen würde, an jedem erstellten Word-Dokument mitverdienen zu müssen.

Was seltsam ist: Warum wir das in der EULA versteckt? An eine Unachtsamkeit von Apple mag ich hier nicht glauben. Aber vielleicht wollen sie das erst einmal antesten um später davon sprechen zu können, dass es ein etabliertes Verfahren ist?

Zumindest sollte jeder Hobbyanwender, der mit dem Gedanken spielt diese Software zu verwenden, sich diesen Einschränkungen bewusst sein! Dabei verwendet Apple noch die Bezeichnung "free"...


[22] Hier geht es um das Facebook-Problem, konkret ging es darum, dass man durch die sozialen Netzwerke z.B. Kreditkartendaten stehlen kann:

In Which Eben Moglen Like, Legit Yells at Me for Having Facebook

Die Antwort von Eben Moglen ist recht passend:

So you're using them and every time you tag anything or respond to
anything or link to anything, you're informing on your friends. You're
part of the problem, you're not part of the answer. Why are you calling
up to ask me about the problem you're creating?

Der Rest ist durchaus lesenswert und man sollte vielleicht einmal darüber nachdenken:

If it were as simple as just you're only hurting yourself I wouldn't
bother pointing it out to you.

Die Masse der Facebook-Nutzer sind also alles kleine IMs....


[23] Es werden jetzt schon Linux-Programme als Apps bezeichnet:

Linux Apps For Common Tasks

Vermutlich werden bald auch App-Stores für Linux gefordert und an deren Mangel wird man erklären, warum sich Linux auf dem Desktop noch nicht durchgesetzt hat...

Natürlich ist es noch nicht so weit und er hat freilich keinen App-Store gefordert. Das ist eher eine Prognose von mir, weil hier Begriffe transferiert werden und es vermutlich nur eine Frage der Zeit ist, bis der Rest folgt...

Das Problem, dass ich sehe ist, dass mit der Verkürzung der Anwendungen auf "App" bewusst ein Bezug zu Smartphones und Tablets hergestellt wird. Das ist aber eine ganz andere Welt.

Bei Linux gibt es Open Source Programme, bei Android und Apple sind es Apps, oft "kostenlos" und über Werbung finanziert aber fast nie im Quelltext verfügbar. Oder im Beispiel des iBooks Author sind da noch ein paar Randbedingungen in den EULAs versteckt. Das ist ein deutlicher und gravierender Unterschied. Daher mag ich es nicht, wenn man dann alles mit "Apps" bezeichnet.

Ähnlich sieht es auch Oliver Diedrich in seinem Wochenausblick, siehe oben.

Noch ist dieser Trend nicht wirklich in Sicht und dabei wird es hoffentlich auch bleiben. Aber wenn die ersten anfange es zu vermischen, wer weiß wohin das führen wird...


Vor 5 Jahren


[24] Die VirtualBox ist als neuer Player in der Virtualisierungswelt als Open Source Software erschienen:

PC-Virtualisierung unter GPL


[25] Bruce Schneier hat festgestellt, dass man Autos über Reifen verfolgen kann:

Tracking Automobiles Through their Tires


[26] 1&1 hat mal wieder was für ihren Ruf getan:

Mailservice beim Webhoster 1&1 gestört

Das war nicht auf Deutschland beschränkt:

1and1 says problems are over

Und es hat auch etwas länger gedauert, sie arbeiten da schon recht ordentlich:

1&1-Mailservice-Störung hält nahezu unvermindert an

Dabei haben sie sogar Anwender (gehabt?), die diesen Dienst beruflich nutzten.


[27] Es ist eine Live-CD mit FreeBSD erschienen:

FreeBSD-Live-CD FreeSBIE 2.0


[28] Der LinuxTag wechselte nach Berlin.


[29] Das ist eine Quake2-kompatible Game Engine für Linux:

Quetoo

Interessant: Die DynDNS-Adresse ist auch heute noch zu erreichen...


[30] Das war eine nette Idee:

Patches tunen Linux-Kernel zur Laufzeit

Allerdings ist da wohl nicht viel daraus geworden, die letzten Änderungen am Projekt stammen aus dem Jahr 2008...


[31] Dieses nette Howto ging über die Liste:

A Beginner's Guide To LVM

Kompliziert sind LVMs dadurch, dass man sich mit diesen Dingen einmal beschäfigen muss:

physical volumes
volume groups
logical volumes


[32] Sun will mit Support gegenüber Linux punkten:

Sun: Günstige Support-Angebote für Solaris


[33] Die Entwicklung von Nouveau begann:

Nouveau : Open Source 3D acceleration for nVidia cards

Allerdings war das Projekt zu dem Zeitpunkt noch nicht sehr weit fortgeschritten:

Currently, nothing works. If you're not a developer, you're not
interested in this at all.

Immerhin, mittlerweile liefert der Treiber schon gute 2D-Leistung...


Erstellt von Dirk.